Unsere Verwaltungsdienstleistungen » von A bis Z
über diese Stichwortliste ...
Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
Nach dem Klick auf ein Stichwort erhalten Sie
- inhaltliche Informationen
- den zuständigen Fachbereich
- Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
- Vermissen Sie ein Stichwort ? Mit diesem Formular können Sie uns Ihre Vorschläge melden.
Landratsamt; Beschwerden und Eingaben
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Fachbereich 20 Kommunalwesen
Fachbereichsleiter
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77270
Fax: 08151 148-11270
Zimmer: OG.152
Fachbereich 20
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77551
Fax: 08151 148-11551
E-Mail: kommunalwesen@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/20
Zimmer: OG.153
Die Bewohner Bayerns können sich daher auch an das Landratsamt mit Eingaben und Beschwerden wenden. Das Petitionsrecht bedeutet nicht, dass der Eingabe- und Beschwerdeführer einen Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung hätte. Er hat jedoch grundsätzlich Anspruch auf eine Antwort. Diese braucht zwar keine Begründung zu enthalten, sie muss jedoch erkennen lassen, dass und mit welchem Ergebnis die Sache behandelt worden ist.
Die Bürger können auch anregen, dass das Landratsamt gegenüber einer kreisangehörigen Gemeinde rechtsaufsichtlich tätig werden soll. Der Sinn der staatlichen Aufsicht liegt darin, die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll zu beraten, zu fördern und zu schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der Gemeindeorgane zu stärken. Die staatliche Aufsicht betrifft somit nur das Verhältnis zwischen Aufsichtsbehörde und Gemeinde; ein Bürger hat daher auch keinen Anspruch auf ein rechtsaufsichtliches Einschreiten.
Die Überprüfung und Beantwortung der Eingaben und Beschwerden ist kostenfrei.
Stand: 23.07.2020